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Änderung der PNR‑Verordnung (Fluggastdaten)
Verordnung vom 15.02.2019

Zusammenfassung

Die 45. Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 15. Februar 2019 ändert die PNR‑Verordnung auf Grundlage von § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes. Sie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und läuft nach zwölf Monaten ab.
Bundesministerium für Inneres2/15/2019XXVI
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren

Zusammenfassung

Die 45. Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 15. Februar 2019 ändert die PNR‑Verordnung auf Grundlage von § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes. Sie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und läuft nach zwölf Monaten ab.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes, das die Verarbeitung von Fluggastdaten regelt.
  • Sie ändert den § 2 der bestehenden PNR‑Verordnung.
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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