Finanzielle Ansprüche der Militäranspruchsberechtigten (Verordnung 46/2019)
Verordnung vom 15.02.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2019 alle finanziellen Ansprüche von militärischen Anspruchsberechtigten fest – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis zu Sonderprämien – und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2018.Bundesministerium für Landesverteidigung2/15/2019XXVI
Finanzwesen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2019 alle finanziellen Ansprüche von militärischen Anspruchsberechtigten fest – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis zu Sonderprämien – und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe verschiedener finanzieller Ansprüche für Militärangehörige fest, darunter Referenzbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulage, Grundvergütung und diverse Prämien.
- Das Monatsgeld beträgt 222,83 € (Variante a) bzw. 512,83 € (Variante b), abhängig von der Art des Dienstes.
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