Zusammenfassung
Die Verordnung 2019 ändert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres, erweitert die Eignungsdiagnostik um Interviews, stärkt die Rolle des Psychologischen Dienstes und führt eine neue Regel zu Tätowierungen ein. Sie legt zudem Wiederholungsfristen für Rechtschreib‑, Grammatik‑ und sportmotorische Tests fest.Bundesministerium für Inneres2/19/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2019 ändert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres, erweitert die Eignungsdiagnostik um Interviews, stärkt die Rolle des Psychologischen Dienstes und führt eine neue Regel zu Tätowierungen ein. Sie legt zudem Wiederholungsfristen für Rechtschreib‑, Grammatik‑ und sportmotorische Tests fest.Schwerpunkte
- Nach dem Wort „Eignungsdiagnostik“ wird die Wortfolge „einschließlich Eignungsinterview“ eingefügt, sodass künftig Interviews Teil der Eignungsprüfung sind.
- In § 4 Abs. 2 wird das Wort „oder“ durch „und“ ersetzt, um die gleichzeitige Anwendung mehrerer Voraussetzungen zu verlangen.
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