Universitätszugangsverordnung – Mindestzahlen für stark nachgefragte Studienfelder
Verordnung vom 22.02.2019Zusammenfassung
Die Universitätszugangsverordnung legt fest, welche Fachbereiche an österreichischen Universitäten besonders stark nachgefragt sind und definiert Mindestzahlen für die dort zu vergebenden Studienplätze. Sie basiert auf einer Berechnung von Betreuungsrelationen und gilt vom 22. Februar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/22/2019XXVI
Bildung
Verwaltungsrecht
Hochschulausbildung
Verwaltungsorganisation
Wissenschaft und Forschung
Zusammenfassung
Die Universitätszugangsverordnung legt fest, welche Fachbereiche an österreichischen Universitäten besonders stark nachgefragt sind und definiert Mindestzahlen für die dort zu vergebenden Studienplätze. Sie basiert auf einer Berechnung von Betreuungsrelationen und gilt vom 22. Februar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede Universität Mindestzahlen von Studienplätzen in besonders stark nachgefragten Studienfeldern fest.
- Die Betreuungsrichtwerte werden anhand der Betreuungsrelation (Studierende ÷ Professor*innen) aus den Studienjahren 2012/13 bis 2016/17 berechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.