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Änderung der Speichelvortestgeräteverordnung 2017 – Ergänzung neuer Testgeräte
Verordnung vom 26.02.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 erweitert die Liste zulässiger Speicheltestgeräte für Drogentests im Straßenverkehr um vier neue Modelle und beruft sich dabei auf § 5a Abs. 3 der StVO.
Bundesministerium für Inneres2/26/2019XXVI
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 erweitert die Liste zulässiger Speicheltestgeräte für Drogentests im Straßenverkehr um vier neue Modelle und beruft sich dabei auf § 5a Abs. 3 der StVO.

Schwerpunkte

  • Die Änderung stützt sich auf § 5a Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, die dem Bundesminister für Inneres die Befugnis gibt, technische Vorschriften für Verkehrskontrollen anzupassen.
  • In § 1 der Speichelvortestgeräteverordnung 2017 werden vier neue Geräte aufgenommen: das Protzek‑Gerät, Dräger Drug Test 5000, Securetec DrugWipe 5 und Mavand Rapid STAT.
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