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Standardisierung des Kerndatenformats und Vorgaben zur Metadatenbereitstellung
Verordnung vom 27.02.2019

Zusammenfassung

Die Kerndaten‑Verordnung legt ein einheitliches, maschinenlesbares Format für die Veröffentlichung von Vergabedaten fest und definiert, welche Metadaten auf data.gv.at bereitgestellt werden müssen. Sie trat am 1. März 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/27/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Kerndaten‑Verordnung legt ein einheitliches, maschinenlesbares Format für die Veröffentlichung von Vergabedaten fest und definiert, welche Metadaten auf data.gv.at bereitgestellt werden müssen. Sie trat am 1. März 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zentrale Begriffe: Metadaten, Kerndatenquelle und Kerndaten.
  • Auftraggeber müssen Metadaten nach einem von der Bundesministerin veröffentlichten technischen Schema auf data.gv.at bereitstellen, inklusive festgelegter Felder wie Kategorie (Verwaltung und Politik) und Schlagwort (Ausschreibung).
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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