Digitalisierung der Melde‑ und Personenstandsverfahren & gender‑neutrale Sprache
Verordnung vom 28.02.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 59/2019 modernisiert das Melde‑ und Personenstandsgesetz, führt digitale Anmeldungen per Bürgerkarte ein, sorgt für gender‑neutrale Formulierungen und legt neue Gebühren für Datenabfragen fest. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2019.Bundesministerium für Inneres2/28/2019XXVI
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 59/2019 modernisiert das Melde‑ und Personenstandsgesetz, führt digitale Anmeldungen per Bürgerkarte ein, sorgt für gender‑neutrale Formulierungen und legt neue Gebühren für Datenabfragen fest. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2019.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „wirtschaftsbereichsspezifische Personenkennzeichen“ wird zu „bereichsspezifische Personenkennzeichen für die Verwendung im privaten Bereich“ geändert.
- Ein neuer § 18a ermöglicht die Anmeldung des Hauptwohnsitzes (und seiner minderjährigen Kinder) über die Bürgerkarte, wobei notwendige Personendaten automatisch angezeigt werden.
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