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Änderung der DVPV‑Inneres 2019
Verordnung vom 03.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, definiert die Landespolizeidirektionen als nachgeordnete Dienststellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2019 fest.
Bundesministerium für Inneres1/3/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, definiert die Landespolizeidirektionen als nachgeordnete Dienststellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2019 fest.

Schwerpunkte

  • In der Promulgationsklausel wird nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport“ eingefügt, um das Mitwirken dieses Ministers zu verdeutlichen.
  • Ein neuer § 1 wird eingeführt, der die Landespolizeidirektionen als nachgeordnete Dienststellen definiert, die gemäß den genannten Paragraphen des DVG und VBG zur Durchführung von Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind.
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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