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Novellierung der elektronischen Datenübermittlung für Lohnzettel und Meldungen
Verordnung vom 01.03.2019

Zusammenfassung

Die 60. Verordnung von 2019 ändert die Vorschriften zur elektronischen Übermittlung von Lohn‑ und Meldungsdaten, passt Begriffe an die DSGVO an und definiert ELDA als zentrale Übermittlungsstelle.
Bundesministerium für Finanzen3/1/2019XXVI
Finanzwesen
Datenschutz
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 60. Verordnung von 2019 ändert die Vorschriften zur elektronischen Übermittlung von Lohn‑ und Meldungsdaten, passt Begriffe an die DSGVO an und definiert ELDA als zentrale Übermittlungsstelle.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird von „Bundesministerin“ zu „Bundesminister“ geändert, um die korrekte Amtsbezeichnung widerzuspiegeln.
  • Der Verweis in § 1 Abs. 1 wird von einzelnen Absätzen (2‑6) auf den gesamten Bereich 2‑9 erweitert.
Dokumente (PDFs)
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Löger Hartwig

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