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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten
Verordnung vom 01.03.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Zahntechnische Fachassistenten‑Lehrlinge fest und ergänzt sie um einen jährlichen Urlaubszuschuss, eine Weihnachtsremuneration sowie einen einheitlichen Stundensatz für Überstunden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Zahntechnische Fachassistenten‑Lehrlinge fest und ergänzt sie um einen jährlichen Urlaubszuschuss, eine Weihnachtsremuneration sowie einen einheitlichen Stundensatz für Überstunden.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird für das 1., 2. und 3. Lehrjahr auf 566,30 €, 710,40 € bzw. 956,40 € festgesetzt.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer monatlichen Entschädigung, spätestens am 31. Mai zu zahlen.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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