Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (2019)
Verordnung vom 01.03.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen in vier Stufen fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,40 € für Überstunden. Sie gilt bundesweit und trat am 1. Februar 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen in vier Stufen fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,40 € für Überstunden. Sie gilt bundesweit und trat am 1. Februar 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Zahntechnik ausbilden.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr 566,30 €, 2. Lehrjahr 710,40 €, 3. Lehrjahr 956,40 € und 4. Lehrjahr 1.126,90 €.
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