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Personengruppenverordnung 2018 – Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse
Verordnung vom 04.03.2019

Zusammenfassung

Die Personengruppenverordnung 2018 definiert, welche im Ausland erworbenen Schulzeugnisse für die Zulassung zu österreichischen Hochschulen anerkannt werden, und legt fest, dass sie ab dem 4. März 2019 gilt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/4/2019XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Personengruppenverordnung 2018 definiert, welche im Ausland erworbenen Schulzeugnisse für die Zulassung zu österreichischen Hochschulen anerkannt werden, und legt fest, dass sie ab dem 4. März 2019 gilt.

Schwerpunkte

  • Personen mit diplomatischem Status und deren Familienangehörige, die im Ausland ein österreichisches Reifezeugnis erhalten haben, werden anerkannt.
  • Akkreditierte ausländische Journalist*innen und deren Familienangehörige erhalten die gleiche Anerkennung.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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