Novelle 2019: Regelungen für Testfahrt und neue Assistenzsysteme im automatisierten Fahren
Verordnung vom 07.03.2019Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung legt neue Meldepflichten für Testfahrten fest, definiert Anwendungsfälle wie Einparkhilfe und Autobahn‑Assistent und gibt Landeshauptleuten mehr Mitbestimmungsrechte.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2019XXVI
Verkehr
Technologie
Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung legt neue Meldepflichten für Testfahrten fest, definiert Anwendungsfälle wie Einparkhilfe und Autobahn‑Assistent und gibt Landeshauptleuten mehr Mitbestimmungsrechte.Schwerpunkte
- Der Text im ersten Satz von § 1 Abs. 1 wird um die Wortfolge „oder 3.“ nach „im 2.“ erweitert, um weitere technische Optionen zu berücksichtigen.
- Die Formulierung von § 1 Abs. 1 Z 1 wird geändert, sodass künftig festgeschrieben ist, dass Systeme, die genehmigt und in Serie sowie den Anwendungsfällen des neuen 3. Abschnitts zuordenbar sind, zulässig werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.