<!--[-->Novelle 2019: Regelungen für Testfahrt und neue Assistenzsysteme im automatisierten Fahren<!--]-->
Novelle 2019: Regelungen für Testfahrt und neue Assistenzsysteme im automatisierten Fahren
Verordnung vom 07.03.2019

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung legt neue Meldepflichten für Testfahrten fest, definiert Anwendungsfälle wie Einparkhilfe und Autobahn‑Assistent und gibt Landeshauptleuten mehr Mitbestimmungsrechte.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2019XXVI
Verkehr
Technologie

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung legt neue Meldepflichten für Testfahrten fest, definiert Anwendungsfälle wie Einparkhilfe und Autobahn‑Assistent und gibt Landeshauptleuten mehr Mitbestimmungsrechte.

Schwerpunkte

  • Der Text im ersten Satz von § 1 Abs. 1 wird um die Wortfolge „oder 3.“ nach „im 2.“ erweitert, um weitere technische Optionen zu berücksichtigen.
  • Die Formulierung von § 1 Abs. 1 Z 1 wird geändert, sodass künftig festgeschrieben ist, dass Systeme, die genehmigt und in Serie sowie den Anwendungsfällen des neuen 3. Abschnitts zuordenbar sind, zulässig werden.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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