Änderung der Verordnung über die Stellungskommissionen (68. Verordnung 2019)
Verordnung vom 07.03.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 68/2019 aktualisiert die Zitierung der Verordnung über die Stellungskommissionen und führt eine befristete Zuständigkeit des Militärkommandos Salzburg für den Bezirk Zell am See von März bis November 2019 ein.Bundesministerium für Landesverteidigung3/7/2019XXVI
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 68/2019 aktualisiert die Zitierung der Verordnung über die Stellungskommissionen und führt eine befristete Zuständigkeit des Militärkommandos Salzburg für den Bezirk Zell am See von März bis November 2019 ein.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von BGBl I Nr 65/2015 auf die aktuelle Fassung BGBl I Nr 100/2018 aktualisiert.
- Ein neuer Absatz (§ 9a Abs. 3) legt fest, dass das Militärkommando Salzburg vom 18. März 2019 bis zum 13. November 2019 für den Bezirk Zell am See der Stellungskommission Kärnten zuständig ist – abweichend von § 5 Z 3.
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