<!--[-->Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2019<!--]-->
Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2019
Verordnung vom 11.03.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 11. März 2019 ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, in denen anerkannte Grund‑ und Facharztausbildungen aus EU/EFTA‑Staaten samt Stichtagen aufgelistet werden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/11/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 11. März 2019 ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, in denen anerkannte Grund‑ und Facharztausbildungen aus EU/EFTA‑Staaten samt Stichtagen aufgelistet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, die anerkannte Abschlüsse aus EU/EFTA‑Staaten detailliert aufführen.
  • Anlage 1 listet die Grundausbildung (z. B. Diplôme de médecin, MD) mit ausstellenden Stellen und einem jeweiligen Stichtag, der das jüngste zulässige Abschlussdatum definiert.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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