Zusammenfassung
Die Verordnung von 11. März 2019 ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, in denen anerkannte Grund‑ und Facharztausbildungen aus EU/EFTA‑Staaten samt Stichtagen aufgelistet werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/11/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 11. März 2019 ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, in denen anerkannte Grund‑ und Facharztausbildungen aus EU/EFTA‑Staaten samt Stichtagen aufgelistet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 um drei neue Anlagen, die anerkannte Abschlüsse aus EU/EFTA‑Staaten detailliert aufführen.
- Anlage 1 listet die Grundausbildung (z. B. Diplôme de médecin, MD) mit ausstellenden Stellen und einem jeweiligen Stichtag, der das jüngste zulässige Abschlussdatum definiert.
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