Zusammenfassung
Die Identifikationsverordnung regelt, welche Verfahren Telekommunikationsanbieter zur Feststellung der Kundenidentität vor Vertragsabschluss und erster SIM‑Wiederaufladung ab dem 1. September 2019 anwenden müssen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/3/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Identifikationsverordnung regelt, welche Verfahren Telekommunikationsanbieter zur Feststellung der Kundenidentität vor Vertragsabschluss und erster SIM‑Wiederaufladung ab dem 1. September 2019 anwenden müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass vor Vertragsabschluss und vor der ersten Wiederaufladung einer SIM‑Karte die Identität des Teilnehmers eindeutig festgestellt werden muss (seit 01.09.2019).
- Zulässige Identifikationsverfahren sind: (a) persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, (b) elektronische Bestätigung durch ein Kredit‑ oder Finanzinstitut und (c) das Photoident‑Verfahren über ein internetfähiges Endgerät.
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