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Identifikationsverordnung – IVO (Verfahren zur Kundenidentifikation)
Verordnung vom 03.01.2019

Zusammenfassung

Die Identifikationsverordnung regelt, welche Verfahren Telekommunikationsanbieter zur Feststellung der Kundenidentität vor Vertragsabschluss und erster SIM‑Wiederaufladung ab dem 1. September 2019 anwenden müssen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/3/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Identifikationsverordnung regelt, welche Verfahren Telekommunikationsanbieter zur Feststellung der Kundenidentität vor Vertragsabschluss und erster SIM‑Wiederaufladung ab dem 1. September 2019 anwenden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass vor Vertragsabschluss und vor der ersten Wiederaufladung einer SIM‑Karte die Identität des Teilnehmers eindeutig festgestellt werden muss (seit 01.09.2019).
  • Zulässige Identifikationsverfahren sind: (a) persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, (b) elektronische Bestätigung durch ein Kredit‑ oder Finanzinstitut und (c) das Photoident‑Verfahren über ein internetfähiges Endgerät.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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