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Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Kennzeichnung und Stofflisten
Verordnung vom 13.03.2019

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung vom 13. März 2019 ändert die Düngemittelverordnung 2004, indem sie neue Kennzeichnungsregeln einführt, Schwermetallgrenzen festlegt und verschiedene Stofflisten aktualisiert.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/13/2019XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung vom 13. März 2019 ändert die Düngemittelverordnung 2004, indem sie neue Kennzeichnungsregeln einführt, Schwermetallgrenzen festlegt und verschiedene Stofflisten aktualisiert.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (Z 24) definiert "Kennzeichnung" als sämtliche Angaben, Abbildungen oder Zeichen auf Verpackungen, Behältern und Begleitmaterialien.
  • Die Verordnung legt Schwermetallgrenzen für Düngemittel und Bodenhilfsstoffe fest (z. B. Blei max. 400 g/ha in 2 Jahren, Kupfer 700 g/ha).
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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