Einführung des 2. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien
Verordnung vom 20.03.2019Zusammenfassung
Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in die österreichische Rechtslage ein und hebt die bisherigen, jetzt ersetzten Monographien auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/20/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in die österreichische Rechtslage ein und hebt die bisherigen, jetzt ersetzten Monographien auf.Schwerpunkte
- Der zweite Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in deutscher Sprache wird eingeführt und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
- Die bisherigen Monographien und Texte, die durch die neuen Vorgaben des zweiten Nachtrags ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.