<!--[-->Einführung des 2. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien<!--]-->
Einführung des 2. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien
Verordnung vom 20.03.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in die österreichische Rechtslage ein und hebt die bisherigen, jetzt ersetzten Monographien auf.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/20/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in die österreichische Rechtslage ein und hebt die bisherigen, jetzt ersetzten Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Der zweite Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in deutscher Sprache wird eingeführt und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
  • Die bisherigen Monographien und Texte, die durch die neuen Vorgaben des zweiten Nachtrags ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



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