<!--[-->Änderung der Verordnung zur Erprobung von Handfeuerwaffen‑Patronen (2019)<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Erprobung von Handfeuerwaffen‑Patronen (2019)
Verordnung vom 22.03.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 2019/77 ändert die Verordnung über die Erprobung von Patronen für Handfeuerwaffen: Sie korrigiert den Ministerialtitel und erweitert die Formulierung „militärische Zwecke“ auf weitere Behörden.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/22/2019XXVI
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2019/77 ändert die Verordnung über die Erprobung von Patronen für Handfeuerwaffen: Sie korrigiert den Ministerialtitel und erweitert die Formulierung „militärische Zwecke“ auf weitere Behörden.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung im Text wird von „militärische Zwecke“ zu „Zwecke des Militärs, der Wachkörper und der Zollverwaltung“ geändert.
  • Im Titel der Verordnung wird die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums von „Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend“ zu „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ geändert.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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