<!--[-->138. Änderung der Arzneitaxe – Preisänderungen für zahlreiche Arzneimittel<!--]-->
138. Änderung der Arzneitaxe – Preisänderungen für zahlreiche Arzneimittel
Verordnung vom 07.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 138. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/7/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 138. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes und fügt mit Absatz 55 einen neuen Abschnitt in die Arzneitaxe ein; die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2019.
  • In Anlage B werden für über 120 Arzneimittel neue Preisansätze (Preis pro Gramm in Cent) festgelegt, z. B. Abführender Tee: 44 Cent/10 g, Aluminiumkaliumsulfat (krist.): 18 Cent/10 g.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.