138. Änderung der Arzneitaxe – Preisänderungen für zahlreiche Arzneimittel
Verordnung vom 07.01.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 138. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/7/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 138. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes und fügt mit Absatz 55 einen neuen Abschnitt in die Arzneitaxe ein; die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2019.
- In Anlage B werden für über 120 Arzneimittel neue Preisansätze (Preis pro Gramm in Cent) festgelegt, z. B. Abführender Tee: 44 Cent/10 g, Aluminiumkaliumsulfat (krist.): 18 Cent/10 g.
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