Brexit‑Verordnung: Ausnahmen von Integrationspflichten für britische Staatsangehörige
Verordnung vom 27.03.2019Zusammenfassung
Die Verordnung befreit britische Staatsbürger und deren Familien von den ersten beiden Modulen der österreichischen Integrationsvereinbarung, wenn sie bereits vor dem Brexit in Österreich wohnen. Sie tritt mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in Kraft.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres3/27/2019XXVI
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung befreit britische Staatsbürger und deren Familien von den ersten beiden Modulen der österreichischen Integrationsvereinbarung, wenn sie bereits vor dem Brexit in Österreich wohnen. Sie tritt mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in Kraft.Schwerpunkte
- Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familien erhalten mit der „Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus“ keine Verpflichtung, das erste Modul der Integrationsvereinbarung zu erfüllen.
- Für das zweite Modul entfällt die Nachweispflicht, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt des Brexit rechtmäßig im Bundesgebiet waren und innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt‑EU“ stellen.
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