Änderung der Prüfungsordnung für Kollegs und Berufstätige (Verordnung 86/2019)
Verordnung vom 02.04.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 86/2019 ergänzt die Prüfungsordnung für Kollegs und Sonderformen an BMHS: Sie führt neue Unterabschnitte für Diplomprüfungen ein, ändert Formulierungen zur Zuständigkeit der Schulleitung und passt weitere Paragraphen an.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/2/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung 86/2019 ergänzt die Prüfungsordnung für Kollegs und Sonderformen an BMHS: Sie führt neue Unterabschnitte für Diplomprüfungen ein, ändert Formulierungen zur Zuständigkeit der Schulleitung und passt weitere Paragraphen an.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterabschnitt 11a wird eingefügt, der die Diplomarbeit, Klausur‑ und mündliche Prüfungen für das Kolleg für Elementarpädagogik (inkl. Hortpädagogik) regelt.
- In § 5 wird die Formulierung „die zuständige Schulbehörde“ durch „die Schulleiterin oder der Schulleiter“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zuzuordnen.
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