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Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (2019)
Verordnung vom 08.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatlichen Löhne für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest, definiert zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszahlungen und regelt die Überstundenvergütung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/8/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatlichen Löhne für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest, definiert zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszahlungen und regelt die Überstundenvergütung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und für alle Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 541,30 € im ersten, 773,30 € im zweiten und 1 082,50 € im dritten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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