Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatlichen Löhne für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest, definiert zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszahlungen und regelt die Überstundenvergütung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/8/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatlichen Löhne für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest, definiert zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszahlungen und regelt die Überstundenvergütung.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und für alle Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 541,30 € im ersten, 773,30 € im zweiten und 1 082,50 € im dritten Lehrjahr.
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