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Änderung der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung 2019
Verordnung vom 05.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 90/2019 korrigiert die Zeichensetzung in § 1 der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung, fügt Ziffer 13 mit dem Namen einer neuen privaten Universität ein und legt in § 7 Abs. 5 fest, dass die Änderungen ab dem Sommersemester 2019 gelten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/5/2019XXVI
Bildung
Finanzen
Hochschulwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 90/2019 korrigiert die Zeichensetzung in § 1 der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung, fügt Ziffer 13 mit dem Namen einer neuen privaten Universität ein und legt in § 7 Abs. 5 fest, dass die Änderungen ab dem Sommersemester 2019 gelten.

Schwerpunkte

  • In § 1 wird das Wort „und“ am Ende von Ziffer 11 durch ein Komma ersetzt und der Punkt am Ende von Ziffer 12 durch das Wort „und“ ausgetauscht; zusätzlich wird Ziffer 13 mit dem Namen „Bertha von Suttner Privatuniversität“ eingefügt.
  • In § 7 wird Absatz 5 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Verordnung ab Anträgen für das Sommersemester 2019 anzuwenden ist.
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