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Brexit‑Verordnung – Änderungen im Bundesvergabegesetz
Verordnung vom 09.04.2019

Zusammenfassung

Die 91. Brexit‑Verordnung ändert das Bundesvergabegesetz 2018 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, indem sie bestimmte Spiegelstriche in den Anhängen streicht. Sie tritt nur in Kraft, wenn das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/9/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 91. Brexit‑Verordnung ändert das Bundesvergabegesetz 2018 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, indem sie bestimmte Spiegelstriche in den Anhängen streicht. Sie tritt nur in Kraft, wenn das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 380 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2018 und § 148 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012.
  • Im Anhang IX (bzw. römisch neun) wird der 28. Spiegelstrich gestrichen, wodurch ein bisheriger Regelungsabschnitt entfällt.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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