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Einführung von Waterbike‑Zonen in der Schifffahrtsanlagenverordnung
Verordnung vom 10.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen, definiert deren Standort und Sicherheitsabstände und aktualisiert technische Normen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/10/2019XXVI
Wasser

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen, definiert deren Standort und Sicherheitsabstände und aktualisiert technische Normen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 30a wird eingeführt, der die Einrichtung von Waterbike‑Zonen auf Wasserstraßen regelt und klare Sicherheitsabstände definiert.
  • In § 2 Z 16 wird die „Waterbike‑Zone“ als sonstige Anlage definiert, die ausschließlich für den Betrieb von Waterbikes bestimmt ist.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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