Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen, definiert deren Standort und Sicherheitsabstände und aktualisiert technische Normen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/10/2019XXVI
Wasser
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen, definiert deren Standort und Sicherheitsabstände und aktualisiert technische Normen.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 30a wird eingeführt, der die Einrichtung von Waterbike‑Zonen auf Wasserstraßen regelt und klare Sicherheitsabstände definiert.
- In § 2 Z 16 wird die „Waterbike‑Zone“ als sonstige Anlage definiert, die ausschließlich für den Betrieb von Waterbikes bestimmt ist.
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