<!--[-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 (2019)<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 (2019)
Verordnung vom 11.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Pflanzenschutzverordnung um neue Schutzmaßnahmen, definiert vier Behandlungsmethoden und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/11/2019XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Pflanzenschutzverordnung um neue Schutzmaßnahmen, definiert vier Behandlungsmethoden und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 3a führt vorläufige Schutzmaßnahmen ein, die sich auf die EU‑Durchführungsbeschlüsse 2018/1503 beziehen.
  • In § 9 Abs. 2 Z 3 werden die Abkürzungen HT, DH, MB und SF für die vier anerkannten Behandlungsmethoden definiert.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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