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Begrenzung von Bestätigungen für ausländische Fachkräfte in Mangelberufen
Verordnung vom 12.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 96/2019 begrenzt die Zahl der Bestätigungen für ausländische Fachkräfte in Mangelberufen auf maximal 300 und verlangt deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/12/2019XXVI
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung 96/2019 begrenzt die Zahl der Bestätigungen für ausländische Fachkräfte in Mangelberufen auf maximal 300 und verlangt deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Schwerpunkte

  • Für Fachkräfte in Mangelberufen darf höchstens eine Obergrenze von 300 Bestätigungen pro Jahr ausgestellt werden.
  • Die Obergrenze wird in § 1 Abs. 3 der Fachkräfteverordnung 2019 eingefügt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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