Zusammenfassung
Die Verordnung 96/2019 begrenzt die Zahl der Bestätigungen für ausländische Fachkräfte in Mangelberufen auf maximal 300 und verlangt deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/12/2019XXVI
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 96/2019 begrenzt die Zahl der Bestätigungen für ausländische Fachkräfte in Mangelberufen auf maximal 300 und verlangt deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.Schwerpunkte
- Für Fachkräfte in Mangelberufen darf höchstens eine Obergrenze von 300 Bestätigungen pro Jahr ausgestellt werden.
- Die Obergrenze wird in § 1 Abs. 3 der Fachkräfteverordnung 2019 eingefügt.
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