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Mustergeschäftsordnung für die Konferenz des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
Verordnung vom 12.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine einheitliche Mustergeschäftsordnung für die Konferenz des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ein, regelt Abläufe, Anträge, Nicht‑Öffentlichkeit und Protokollierung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/12/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine einheitliche Mustergeschäftsordnung für die Konferenz des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ein, regelt Abläufe, Anträge, Nicht‑Öffentlichkeit und Protokollierung.

Schwerpunkte

  • Einführung einer einheitlichen Mustergeschäftsordnung für die Konferenz des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.
  • Die Mustergeschäftsordnung gilt für die reguläre Konferenz sowie für die Überleitungskonferenz vom 15. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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