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Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – neue technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen
Verordnung vom 15.04.2019

Zusammenfassung

Die 98. Verordnung ändert die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, indem sie die Anlage zu Ausnahmen von Wochenend‑ und Feiertagsruhe um einen neuen Ziffer 23 ergänzt, der technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser festlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/15/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die 98. Verordnung ändert die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, indem sie die Anlage zu Ausnahmen von Wochenend‑ und Feiertagsruhe um einen neuen Ziffer 23 ergänzt, der technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die Anlage zur Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, die Ausnahmen von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe regelt.
  • Ein neuer Ziffer 23 wird eingefügt, der technische Vorgaben für Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser enthält.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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