Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreich als Satzung
Verordnung vom 17.04.2019Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich als Satzung, sodass er landesweit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sozial‑ und Gesundheitsbereich gilt, jedoch mit zahlreichen Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/17/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich als Satzung, sodass er landesweit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sozial‑ und Gesundheitsbereich gilt, jedoch mit zahlreichen Ausnahmen.Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich wird als Satzung erklärt, sodass er überregional rechtsverbindlich wird.
- Die Satzung gilt für Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste (präventiv, betreuend, rehabilitativ) in ganz Österreich, ausgenommen Vorarlberg, und für deren Arbeitgeber sowie für Beschäftigte, die nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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