<!--[-->Erweiterung des Geltungsbereichs des WIPO‑Urheberrechtsvertrags (WCT) um Afghanistan, Nauru und San Marino<!--]-->
Erweiterung des Geltungsbereichs des WIPO‑Urheberrechtsvertrags (WCT) um Afghanistan, Nauru und San Marino
Verordnung vom 26.11.2020

Zusammenfassung

Im November 2020 hat die Bundesministerin für EU und Verfassung bekanntgegeben, dass Afghanistan, Nauru und San Marino dem WIPO‑Urheberrechtsvertrag (WCT) beigetreten sind. Damit wird der Geltungsbereich des Vertrags auf diese drei Länder ausgeweitet.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/26/2020XXVII
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Im November 2020 hat die Bundesministerin für EU und Verfassung bekanntgegeben, dass Afghanistan, Nauru und San Marino dem WIPO‑Urheberrechtsvertrag (WCT) beigetreten sind. Damit wird der Geltungsbereich des Vertrags auf diese drei Länder ausgeweitet.

Schwerpunkte

  • Die Kundmachung erweitert den Geltungsbereich des WIPO‑Urheberrechtsvertrags (WCT) auf die Staaten Afghanistan, Nauru und San Marino.
  • Die Beitrittsurkunden wurden am 9. November 2020 (Afghanistan), 11. Mai 2020 (Nauru) und 2. Juni 2020 (San Marino) hinterlegt.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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