Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. April 2020 sorgt dafür, dass die Änderungen der Ausführungsordnung zum internationalen Patentvertrag, beschlossen am 9. Oktober 2019, ab dem 1. Juli 2020 öffentlich in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes einsehbar sind.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/24/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. April 2020 sorgt dafür, dass die Änderungen der Ausführungsordnung zum internationalen Patentvertrag, beschlossen am 9. Oktober 2019, ab dem 1. Juli 2020 öffentlich in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes einsehbar sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt (BGBlG) als Rechtsgrundlage.
- Sie legt fest, dass die Kundmachung des Beschlusses vom 9. Oktober 2019 ab dem 1. Juli 2020 in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes öffentlich einsehbar sein muss.
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