Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse Unternehmen in der Transparenzdatenbank melden müssen, und listet zwölf konkrete Steuerbefreiungen, -abzüge und -freibeträge auf.Bundesministerium für Finanzen1/2/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse Unternehmen in der Transparenzdatenbank melden müssen, und listet zwölf konkrete Steuerbefreiungen, -abzüge und -freibeträge auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwölf Arten von ertragsteuerlichen Ersparnissen, die in der Transparenzdatenbank gemeldet werden müssen.
- Zu den Ersparnissen gehören Steuerbefreiungen im Lohnzettel, nicht steuerbare Beträge und verschiedene Freibeträge aus dem EStG.
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