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Transparenzdatenbank‑Ersparnisse‑Verordnung 2020
Verordnung vom 02.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse Unternehmen in der Transparenzdatenbank melden müssen, und listet zwölf konkrete Steuerbefreiungen, -abzüge und -freibeträge auf.
Bundesministerium für Finanzen1/2/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse Unternehmen in der Transparenzdatenbank melden müssen, und listet zwölf konkrete Steuerbefreiungen, -abzüge und -freibeträge auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwölf Arten von ertragsteuerlichen Ersparnissen, die in der Transparenzdatenbank gemeldet werden müssen.
  • Zu den Ersparnissen gehören Steuerbefreiungen im Lohnzettel, nicht steuerbare Beträge und verschiedene Freibeträge aus dem EStG.
Dokumente (PDFs)
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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