Erweiterung und Terminierung der temporären Grenzkontrollen (Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland)
Verordnung vom 18.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 102/2020 erweitert die bestehenden vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein um Deutschland und legt das Ende der Kontrollen auf den 7. April 2020 fest.Bundesministerium für Inneres3/18/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 102/2020 erweitert die bestehenden vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein um Deutschland und legt das Ende der Kontrollen auf den 7. April 2020 fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird um die Wendung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ erweitert, sodass Deutschland künftig in den Geltungsbereich der Grenzkontrollen einbezogen wird.
- In § 1 wird nach dem Wort „Italienischen Republik“ ebenfalls die Formulierung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ eingefügt.
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