<!--[-->Erweiterung und Terminierung der temporären Grenzkontrollen (Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland)<!--]-->
Erweiterung und Terminierung der temporären Grenzkontrollen (Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland)
Verordnung vom 18.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 102/2020 erweitert die bestehenden vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein um Deutschland und legt das Ende der Kontrollen auf den 7. April 2020 fest.
Bundesministerium für Inneres3/18/2020XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 102/2020 erweitert die bestehenden vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein um Deutschland und legt das Ende der Kontrollen auf den 7. April 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird um die Wendung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ erweitert, sodass Deutschland künftig in den Geltungsbereich der Grenzkontrollen einbezogen wird.
  • In § 1 wird nach dem Wort „Italienischen Republik“ ebenfalls die Formulierung „und zur Bundesrepublik Deutschland“ eingefügt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Nehammer Karl, MSc © Parlamentsdirektion

Nehammer Karl, MSc

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.