<!--[-->Änderung der Einreise‑Verordnung: Erweiterung auf weitere Nachbarländer<!--]-->
Änderung der Einreise‑Verordnung: Erweiterung auf weitere Nachbarländer
Verordnung vom 18.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert: Der Titel wird erweitert, die Länder‑Liste in § 1 Abs. 1 um Deutschland, Ungarn und Slowenien ergänzt, ein Satz in § 2 gestrichen und ein neuer Absatz zu § 6 Abs. 3 eingefügt, der das Inkrafttreten am 19. März 2020 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/18/2020XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert: Der Titel wird erweitert, die Länder‑Liste in § 1 Abs. 1 um Deutschland, Ungarn und Slowenien ergänzt, ein Satz in § 2 gestrichen und ein neuer Absatz zu § 6 Abs. 3 eingefügt, der das Inkrafttreten am 19. März 2020 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird erweitert, sodass nun auch Deutschland, Ungarn und Slowenien als betroffene Länder genannt werden.
  • Der letzte Satz in § 2 wird gestrichen, wodurch ein Teil der bisherigen Regelungen entfällt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Anschober Rudolf © Parlamentsdirektion

Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.