Änderung der COVID‑19‑Verordnung – Förderung von Home‑Office und Datums‑Korrektur
Verordnung vom 20.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2020 ergänzt die COVID‑19‑Maßnahmeverordnung um eine Empfehlung für Home‑Office und korrigiert ein Datum in § 7 Abs. 1. Ziel ist, das Infektionsrisiko zu senken und die Rechtslage zu präzisieren.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/20/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2020 ergänzt die COVID‑19‑Maßnahmeverordnung um eine Empfehlung für Home‑Office und korrigiert ein Datum in § 7 Abs. 1. Ziel ist, das Infektionsrisiko zu senken und die Rechtslage zu präzisieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung fordert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Möglichkeit vereinbaren, dass die berufliche Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte ausgeführt wird.
- In § 7 Abs. 1 wird das Datum von „22. März 2020“ auf „13. April 2020“ korrigiert.
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