<!--[-->Änderung der Verordnung zum Landeverbot für Flugzeuge aus COVID‑Risikogebieten<!--]-->
Änderung der Verordnung zum Landeverbot für Flugzeuge aus COVID‑Risikogebieten
Verordnung vom 20.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert. Das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2Risikogebieten endet am 13. April 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/20/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Luftverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert. Das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2Risikogebieten endet am 13. April 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird geändert, sodass das bestehende Landeverbot für Flugzeuge aus SARS‑CoV‑2Risikogebieten zum 13. April 2020 endet.
  • Die Rechtsgrundlage der Änderung ist § 25 des Epidemiegesetzes von 1950 sowie die Bundesministeriengesetz‑Novelle 2020.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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