Änderung der Verordnung zum Landeverbot für Flugzeuge aus COVID‑Risikogebieten
Verordnung vom 20.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert. Das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten endet am 13. April 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/20/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Luftverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert. Das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten endet am 13. April 2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird geändert, sodass das bestehende Landeverbot für Flugzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten zum 13. April 2020 endet.
- Die Rechtsgrundlage der Änderung ist § 25 des Epidemiegesetzes von 1950 sowie die Bundesministeriengesetz‑Novelle 2020.
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