Zusammenfassung
Die Verordnung 111/2020 ergänzt in § 4 das Wort „Repatriierungsfahrten“ und legt fest, dass die Einreise‑Maßnahmen am 13. April 2020 enden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/22/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 111/2020 ergänzt in § 4 das Wort „Repatriierungsfahrten“ und legt fest, dass die Einreise‑Maßnahmen am 13. April 2020 enden.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Repatriierungsfahrten“ wird in § 4 eingefügt, um Rückführungsflüge gesondert zu kennzeichnen.
- Die Verordnung verliert am 13. April 2020 ihre Gültigkeit.
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