Anpassung der Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen (2020)
Verordnung vom 26.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfung und passt die Vergütung von Aufsichtspersonen an. Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2020 für Anträge, die nach dem 31. März 2020 gestellt wurden.Bundesministerium für Justiz3/26/2020XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfung und passt die Vergütung von Aufsichtspersonen an. Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2020 für Anträge, die nach dem 31. März 2020 gestellt wurden.Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für die Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfung wird von 132 € auf 146 € erhöht.
- Für die Notariatsprüfung wird die Gebühr von 110 € auf 121 € (Buchstabe a) angehoben.
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