Digitalisierung der Finanzverwaltung – Einführung von E‑ID, elektronischer Akteneinsicht und Zustellung
Verordnung vom 27.03.2020Zusammenfassung
Die zehnte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 führt elektronische Akteneinsicht, Zahlung per Überweisung und den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) ein und regelt die elektronische Zustellung von Bescheiden.Bundesministerium für Finanzen3/27/2020XXVII
Finanzen
Digitalisierung
Steuerverwaltung
Zusammenfassung
Die zehnte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 führt elektronische Akteneinsicht, Zahlung per Überweisung und den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) ein und regelt die elektronische Zustellung von Bescheiden.Schwerpunkte
- Die Verordnung ermöglicht künftig die elektronische Akteneinsicht und die Entrichtung von Abgaben per Überweisung.
- Nutzer können sich künftig mit dem elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) bei FinanzOnline anmelden, ohne persönliche oder Fax‑Anmeldung.
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