<!--[-->COVID‑19‑Haftungsrahmen für KMU‑Förderungen<!--]-->
COVID‑19‑Haftungsrahmen für KMU‑Förderungen
Verordnung vom 27.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Finanzminister, für KMU in der COVID‑19‑Krise bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT zu übernehmen, ohne dass diese Beträge das reguläre Förderlimit belasten, jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten.
Bundesministerium für Finanzen3/27/2020XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Finanzminister, für KMU in der COVID‑19‑Krise bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT zu übernehmen, ohne dass diese Beträge das reguläre Förderlimit belasten, jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten.

Schwerpunkte

  • Der Finanzminister kann für von COVID‑19 betroffene Unternehmen bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT übernehmen, inklusive Zinsen und Kosten.
  • Die übernommenen Verpflichtungen werden nicht auf das reguläre Haftungsrahmen‑Limit des KMU‑Förderungsgesetzes angerechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.