Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Finanzminister, für KMU in der COVID‑19‑Krise bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT zu übernehmen, ohne dass diese Beträge das reguläre Förderlimit belasten, jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten.Bundesministerium für Finanzen3/27/2020XXVII
Wirtschaft
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Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Finanzminister, für KMU in der COVID‑19‑Krise bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT zu übernehmen, ohne dass diese Beträge das reguläre Förderlimit belasten, jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten.Schwerpunkte
- Der Finanzminister kann für von COVID‑19 betroffene Unternehmen bis zu 1 250 Mio. € für AWS und 625 Mio. € für ÖHT übernehmen, inklusive Zinsen und Kosten.
- Die übernommenen Verpflichtungen werden nicht auf das reguläre Haftungsrahmen‑Limit des KMU‑Förderungsgesetzes angerechnet.
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