<!--[-->Verordnung zur vorübergehenden Einstellung des Schienenverkehrs nach Italien, Schweiz und Liechtenstein (COVID‑19)<!--]-->
Verordnung zur vorübergehenden Einstellung des Schienenverkehrs nach Italien, Schweiz und Liechtenstein (COVID‑19)
Verordnung vom 27.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. März 2020 setzt den Zugverkehr nach Italien, Schweiz und Liechtenstein wegen COVID‑19 aus und endet am 13. April 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/27/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. März 2020 setzt den Zugverkehr nach Italien, Schweiz und Liechtenstein wegen COVID‑19 aus und endet am 13. April 2020.

Schwerpunkte

  • Die Änderung wird auf Grundlage von § 25 des Epidemiegesetzes 1950 erlassen, das dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis gibt, im Krankheitsfall Maßnahmen zu treffen.
  • Die neue Regelung gilt bis zum 13. April 2020; danach verliert sie ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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