<!--[-->Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2020 – Auflistung der außerbudgetären Einheiten 2019<!--]-->
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2020 – Auflistung der außerbudgetären Einheiten 2019
Verordnung vom 01.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes für 2019 dem Sektor Staat zugeordnet werden, hebt die frühere Regelung von 2018 auf und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen4/1/2020XXVII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes für 2019 dem Sektor Staat zugeordnet werden, hebt die frühere Regelung von 2018 auf und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Sektor Staat für das Jahr 2019 zugeordnet werden.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (2020‑04‑02) in Kraft und hebt gleichzeitig die frühere Verordnung von 2018 auf.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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