Verordnung zur Verschiebung des Startdatums der temporären Grenzkontrollen (27. April 2020)
Verordnung vom 06.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das geplante Startdatum für vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen von 7. April 2020 auf 27. April 2020, sowohl für die Grenzen zu Italien/Deutschland als auch zu Schweiz/Liechtenstein.Bundesministerium für Inneres4/6/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das geplante Startdatum für vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen von 7. April 2020 auf 27. April 2020, sowohl für die Grenzen zu Italien/Deutschland als auch zu Schweiz/Liechtenstein.Schwerpunkte
- Das in § 2 genannte Startdatum für die Grenzkontrollen wird von „7. April 2020“ auf „27. April 2020“ geändert.
- Die Änderung gilt sowohl für die Regelungen zu Italien/Deutschland als auch zu Schweiz/Liechtenstein.
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