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COVID‑19‑Haftungsrahmen für das Garantiegesetz 1977
Verordnung vom 07.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht dem Finanzminister, im Zuge der COVID‑19‑Krise bis zu zwei Milliarden Euro an Garantien für österreichische Unternehmen zu übernehmen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese Maßnahme gilt für drei Monate nach Inkrafttreten.
Bundesministerium für Finanzen4/7/2020XXVII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht dem Finanzminister, im Zuge der COVID‑19‑Krise bis zu zwei Milliarden Euro an Garantien für österreichische Unternehmen zu übernehmen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese Maßnahme gilt für drei Monate nach Inkrafttreten.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Finanzen kann im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Krise Garantien bis zu einem Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro übernehmen, inklusive Zinsen und Kosten.
  • Die Garantien gelten für Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Österreich haben und von der Pandemie betroffen sind.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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