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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (April 2020)
Verordnung vom 08.04.2020

Zusammenfassung

Die 137. Verordnung von 2020 legt für den Monat April die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird – von 0 % bis zu 53 % je nach Dienstort.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/8/2020XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 137. Verordnung von 2020 legt für den Monat April die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird – von 0 % bis zu 53 % je nach Dienstort.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für April 2020 die jeweiligen Hundertsätze je Dienstort fest.
  • Die Sätze reichen von 0 % (keine Zulage) bis zu 53 %, abhängig vom jeweiligen Auslandseinsatzort.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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