<!--[-->Änderung der Verordnung zur Einstellung des Schienenverkehrs nach Italien, Schweiz und Liechtenstein (COVID‑19)<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Einstellung des Schienenverkehrs nach Italien, Schweiz und Liechtenstein (COVID‑19)
Verordnung vom 08.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. April 2020 ändert die Regelung, die wegen des SARS‑CoV‑2‑Ausbruchs den Schienenverkehr nach Italien, in die Schweiz und nach Liechtenstein aussetzt, und legt ein Ende der Beschränkung zum 30. April 2020 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. April 2020 ändert die Regelung, die wegen des SARS‑CoV‑2‑Ausbruchs den Schienenverkehr nach Italien, in die Schweiz und nach Liechtenstein aussetzt, und legt ein Ende der Beschränkung zum 30. April 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 25 des Epidemiegesetzes 1950, das dem Bundesminister die Möglichkeit gibt, im Falle einer Epidemie Beschränkungen zu erlassen.
  • Sie beendet den Schienenverkehr von Österreich nach Italien, in die Schweiz und nach Liechtenstein, weil dort ein hohes Infektionsrisiko durch COVID‑19 bestand.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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