Änderung der Luftverbotsverordnung für Flugzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten
Verordnung vom 08.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert, sodass das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten mit Ablauf des 30. April 2020 endet.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird geändert, sodass das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten mit Ablauf des 30. April 2020 endet.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird geändert, sodass das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten endet.
- Die Änderung bezieht sich auf die bestehende Verordnung, die zuletzt durch BGBl. II Nr. 109/2020 angepasst wurde.
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