Temporäre Erleichterungen für Opioid‑Substitutionsverschreibungen während COVID‑19
Verordnung vom 09.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2020 ändert die Suchtgiftverordnung, um während der COVID‑19‑Pandemie die Abläufe bei der Opioid‑Substitutionsbehandlung zu erleichtern. Sie führt neue Dokumentationspflichten ein und erlaubt, die Dauerverschreibung nicht vorab dem Amtsarzt vorzulegen, wenn sie innerhalb von drei Werktagen übermittelt wird. Die Änderungen gelten vom 9. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/9/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2020 ändert die Suchtgiftverordnung, um während der COVID‑19‑Pandemie die Abläufe bei der Opioid‑Substitutionsbehandlung zu erleichtern. Sie führt neue Dokumentationspflichten ein und erlaubt, die Dauerverschreibung nicht vorab dem Amtsarzt vorzulegen, wenn sie innerhalb von drei Werktagen übermittelt wird. Die Änderungen gelten vom 9. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020.Schwerpunkte
- Der letzte Satz von § 21 Abs. 1 wird ergänzt: Ärzt*innen müssen den Beginn der Geltungsdauer auf der Substitutions‑Dauerverschreibung vermerken.
- Ein neuer Absatz 2a erlaubt substituierenden Ärzt*innen, die Dauerverschreibung nicht vorab dem Amtsarzt zur Prüfung vorzulegen; sie müssen jedoch innerhalb von drei Werktagen eine Kopie an den zuständigen Amtsarzt senden.
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